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Werden Sie Mitglied! Wir freuen uns auf Sie!Sie sind noch nicht getauft? Wenden Sie sich am besten telefonisch an Ihren Pfarrer/eine Pfarrerin in Ihrer Nähe. Dort können Sie kostenlos und unverbindlich zunächst ein Vorgespräch und - wenn Sie es wünschen - weitere Informationsgespräche und einen Tauftermin vereinbaren. Sie sind aus der evangelischen Kirche ausgetreten und wollen diesen Schritt rückgängig machen? Dazu ist ein Wiederaufnahmeantrag beim Kirchenvorstand Ihres Wohnortes erforderlich. Sie können ihn formlos an eine/n der Pfarrer/innen oder der Kirchenvorstandsvorsitzenden schicken. Der Kirchenvorstand freut sich über Ihren Antrag und wird ihn gern positiv entscheiden. Sie erhalten schriftlich Bescheid über Ihre Wiederaufnahme und werden zu einem Abendmahlsgottesdienst eingeladen. Sie haben bisher einer anderen christlichen Kirche/Glaubensgemeinschaft angehört und möchten in in die evangelische Kirche übertreten? Unverbindliche und kostenlose Informationsgepräche über die evangelische Kirche können Sie mit jedem Pfarrer/jeder Pfarrerin vereinbaren. Ihr Übertritt setzt einen Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft voraus; Doppelmitgliedschaften sind nicht möglich. Mit Vorlage der Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht kann ein Aufnahmeantrag an den evangelischen Kirchenvorstand gestellt werden. Die in einer christlichen Kirche vollzogene Taufe (z.B. katholisch, orthodox, evangelische Freikirchen) wird anerkannt. Hat die Taufe durch eine andere als die o.g. Glaubensgemeinschaft stattgefunden, bitte konkret nachfragen. Kircheneintrittsstellen Es gibt auch die Möglichkeit, bei einer der zentralen Kircheneintrittsstellen einen Antrag auf (Wieder)Aufnahme zu stellen. Er wird dann dem örtlichen Kirchenvorstand direkt zugeleitet. Die nächsten Kircheneintrittsstellen befinden sich im Ev. Dekanat, Kaufungen, Zur Schönen Aussicht 6 (Tel. 05605-6600) und im Pfarramt 3 der Martinskirche, Kassel, Sternstraße 16 (Tel. 0561-770267). Ev. Kirche und Ev. Kirchengemeinde Niestetal Die Taufe oder (Wieder)Aufnahme erfolgt grundsätzlich in Ihrer Kirchengemeinde vor Ort. Sie gehören damit aber überall zur evangelischen Kirche, auch im Fall eines Umzugs. Die Ummeldung erfolgt automatisch, sobald Sie sich auf der Meldebehörde umgemeldet haben; Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern. Möglichkeiten der Information und der Teilnahme Unsere Gottesdienste und Angebote sind offen für alle Interessierten, unabhängig von der Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche. Die Teilnahme am Abendmahl, das Patenamt und kirchliche Amtshandlungen wie Taufe eines Kindes, Trauung und Bestattung sind Mitgliedern vorbehalten, ebenso die Teilnahme an kirchlichen Wahlen. Kirchensteuern Sie sind keine Bezahlung für in Anspruch genommene Leistungen, sondern ein Solidarbeitrag, durch den der Fortbestand der evangelischen Kirche in Deutschland und vor Ort ermöglicht wird. Nur so können Gottesdienste und Konfirmandenunterricht angeboten, die Vermittlung des christlichen Glaubens in der Gesellschaft weitergeführt und diakonische Aufgaben erfüllt werden. Die meisten Kirchenmitglieder (Kinder, Rentner, Studenten, Arbeitslose, Geringverdienende, usw.) zahlen deshalb auch gar keine Kirchensteuer. Nur falls Sie steuerpflichtig sind, werden Ihnen vom Zeitpunkt Ihrer Zugehörigkeit an Kirchensteuern abgezogen - etwa 9% von der Lohn- bzw Einkommenssteuer. Für Ehepaare, die gemeinsam versteuern, von denen aber nur einer der Ev. Kirche zugehört, gelten besondere Regelungen. Ihre Evangelische Kirche freut sich über diesen finanziellen Beitrag und verwendet die Kirchensteuern überwiegend für die Personalkosten der haupt-und nebenamtlichen Mitarbeiter/innen, sowie für diakonische Aufgaben und die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude. Noch Fragen? Falls Sie noch Fragen haben oder unschlüssig sind, berät sie gerne und völlig unverbindlich jeder Pfarrer oder jede kirchliche Mitarbeiterin (siehe "Übersicht" oder "Kirchenvorstand"). |
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