Eintritt und Wiedereintritt in die Evangelische Kirche
Sie möchten in die Evangelische Kirche eintreten? Im Folgenden finden Sie kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Wiedereintritt und zum erstmaligen Eintritt. Ausführlicher und konkreter beraten Sie gerne die Pfarrerinnen und Pfarrer in den örtlichen Gemeinden.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder oder erstmals in die Kirche eintreten will?
Die Pfarrerin oder der Pfarrer Ihrer Gemeinde vereinbart gerne einen Termin für ein Gespräch mit Ihnen, um Ihren Eintrittswunsch zu besprechen. Die Anschrift Ihrer Kirchengemeinde finden Sie auf der Seite Ihrer Kirchengemeinde (siehe unter „Kirchengemeinden“). Wenn Sie nicht wissen, welche Kirchengemeinde für Sie zuständig ist, können Sie sich auch an das Dekanat (siehe unter „Kirchenkreis – Dekanat“) wenden.
Werde ich beim Wiedereintritt noch einmal getauft?
Nein, denn die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die Evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Pfarrerin / Ihren Pfarrer.
Wie geschieht die Wiederaufnahme konkret?
Sie stellen einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Kirche bei Ihrem örtlichen Kirchenvorstand. Wenn dieser der Aufnahme zustimmt, was in aller Regel geschieht, werden Sie in Zusammenhang mit einem Gottesdienst wieder in die Kirche aufgenommen. Der Pfarrer fragt Sie: „Bekennen Sie sich zum Evangelium von Jesus Christus und möchten Sie in die evangelische Kirche aufgenommen werden?“ Diese Frage kann im Gottesdienst, aber auch vor dem Gottesdienst in Anwesenheit von zwei Zeugen gestellt werden. Wenn Sie die Frage bejahen, werden Sie aufgenommen und erhalten eine Urkunde. Schön ist es, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft durch die Mitfeier des Abendmahls zum Ausdruck bringen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Sie erwerben mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Außerdem haben Sie dann das Recht, sich an den alle sechs Jahre stattfindenden Kirchenvorstandswahlen Ihrer Gemeinde zu beteiligen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Informieren Sie sich über die Aktivitäten Ihrer Gemeinde! Sie werden sehen wie vielfältig das Gemeindeleben ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt. Für den Eintritt, der mit der Taufe vollzogen wird, sind Geburtsurkunde und Personalausweis erforderlich.
Der Eintritt in die Evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt bzw. Wiedereintritt eintragen.
Muss ich für die Zeit, in der ich nicht Mitglied war, Kirchensteuer nachbezahlen?
Nein, sie bezahlen nur für die Zeit Kirchensteuer, in der Sie Mitglied in der Evangelischen Kirche sind.
Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun?
Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleitung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.