Schutzauftrag der Kirche
Gesetzesvertretende Verordnung zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
§1 EKD Richtlinien:
1) Wer kirchliche Angebote wahrnimmt oder als mitarbeitende Person im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig ist, ist vor allen Formen sexualisierter Gewalt zu schützen.
2) Zur Erfüllung des kirchlichen Auftrags gehört eine Kultur des Respekts und des grenzachtenden Verhaltens. Dieser Kultur sind alle Mitarbeitenden verpflichtet.
Das Schutzgebot gilt für alle Mitarbeitenden, für alle, die unsere Veranstaltungen besuchen oder sich uns anvertrauen bzw. anvertraut werden. Für die Zielgruppe der Minderjährigen erfordert dessen Umsetzung allerdings besondere Sorgfalt.
Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt ... weil Kinder und Jugendliche sichere Räume brauchen...!
Nach erfolgtem Beschluss in der Kreissynode finden Sie hier das Schutzkonzept des Ev. Kirchenkreises Kaufungen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktuell finden die Schulungen der Kirchenvorstände an verschiedenen Orten statt. Seinen Eindruck hat der redakteur Olaf Dellit in einem Bericht zusammengefasst. Folgen Sie bitte diesem Link hier.